Wir sind Mitglied im ZüF!
Durch unsere Mitgliedschaft im ZüF-Verein ergeben sich für unsere Kunden folgende Vorteile:
- Überprüfung der Identität von Saat- und Pflanzgut mittels biochemisch-genetischer Analysen möglich
- Qualitätssteigerung durch mehr Herkunftssicherheit
- Ökologisch stabilere Wälder
- Höhere ökonomische Sicherheit für Folgeinvestitionen (z.B. Wertästung)
- Langfristig steigende Erträge durch leistungsfähigere und risikoärmere Bestockungen
Im Zertifizierungsring für überprüfbare forstliche Herkunft Süddeutschland e.V. sind private und staatliche Saat- und Pflanzenbetriebe zusammengeschlossen. Der Schwerpunkt der Vereinstätigkeit liegt in der Herkunftssicherung bei der Begründung von Waldbeständen.
… eine neue Dimension der Herkunftssicherheit
Das ZüF-Verfahren ist ein kostengünstiges und effektives Kontrollsystem. Es verbessert entscheidend die Herkunftssicherheit bei Forstpflanzen.
Das Verfahren ergänzt das Forstsaatgutrecht. Es ist privatrechlich in einem gemeinnützigen Verein organisiert.
Das ZüF-Zertifikat wird von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle ausgestellt. Diese ordnet fallweise genetische Untersuchungen an und kontrolliert die Verfahrensabläufe. Der Identitätsnachweis wird durch den biochemisch-genetischen Vergleich der Erbanlagen von Saatgut und Pflanzgut über Rückstellproben erbracht. Die Einlagerung der Rückstellproben erfolgt an einer neutralen Stelle.
Verfahrensablauf beim ZüF
Vor der Saatguternte ist die Anmeldung der Ernte über die Internet-Datenbank des ZüF zu beachten. Die Kontrolle wird durch die Bereitstellung von Rückstellproben bei der Saatguternte, während der Anzucht und bei der Pflanzenauslieferung ermöglicht, sowie durch die lückenlose Dokumentation aller Vorgänge.
Die Rückstellproben zieht bei der Ernte die Erntefirma in Anwesenheit des Revierleiters. Bei der Pflanzenlieferung zieht sie die Lieferfirma in Anwesenheit des Abnehmers.
Die Pflanzenidentität forstlicher Herkünfte, die am ZüF-Verfahren teilnehmen, ist in jedem Ernte- und Anzuchtstadium bis hin zur Abgabe an den Endabnehmer überprüfbar.
Die Kontrolle erfolgt über den genetischen Vergleich der Rückstellproben mit den am Verfahren beteiligten Pflanzen und über Dokumentenprüfung durch die neutrale Zertifizierungsstelle.
Der Produzent beantragt das Zertifikat, indem er sich an die zuständige neutrale Zertifizierungsstelle wendet. Der Inhalt der Überprüfung und die Bedingung für die Erteilung des Zertifikates ist die korrekte Einhaltung der Verfahrensregeln und die lückenlose Dokumentation aller erforderlichen Daten.
Für die meisten Hauptbaumarten sind die Probeläufe abgeschlossen. Sie können bereits jetzt nach dem ZüF-Verfahren zertifiziert und vom Waldbesitzer bei den Anzuchtbetrieben angefragt bzw. bestellt werden.
Da aus Kostengründen das Angebot an ZüF-Pflanzenmaterial begrenzt ist, bitten wir Sie, Ihren Bedarf rechtzeitig anzumelden!